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+AbtreibungsrechtBegriff +inBegriff +DeutschlandBegriff +2019Begriff +Bundestag:Begriff +ReformBegriff +vonBegriff +219aBegriff

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21.02.19: Die vom Bundestag beschlossene Reform des Paragrafen 219a, dem sog. Werbeverbot für Abtreibungen, ist ein mühsam erstrittener Kompromiss, der zwar die Information über Abtreibungen erleichtert, aber niemanden wirklich zufrieden stellt.
Video-URLs:
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