Erklärung der Suchanfrage
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Der Rundfunkbeitrag für private Haushalte ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Beitrag von 17,50 Euro muss auch von jenen gezahlt werden, die keinen Fernseher oder Radio besitzen.
Der Rundfunkbeitrag für private Haushalte ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Beitrag von 17,50 Euro muss auch von jenen gezahlt werden, die keinen Fernseher oder Radio besitzen.
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Der Rundfunkbeitrag für private Haushalte ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Beitrag von 17,50 Euro muss auch von jenen gezahlt werden, die keinen Fernseher oder Radio besitzen.
Der Rundfunkbeitrag für private Haushalte ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Beitrag von 17,50 Euro muss auch von jenen gezahlt werden, die keinen Fernseher oder Radio besitzen.