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+Ratgeber:Begriff +VerspaetungBegriff +beiBegriff +UnwetterBegriff +oderBegriff +StreikBegriff +BahnBegriff +mussBegriff +hoehererBegriff +GewaltBegriff +FahrpreisBegriff +erstattenBegriff

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Die Bahn muss laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auch bei höherer Gewalt einen Teil des Fahrkartenpreises erstatten. Damit bekommen Fahrgäste bei einstündigen Verspätungen wegen schlechten Wetters oder eines Streiks Geld zurück.

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