Erklärung der Suchanfrage

Schließen X

Suchmodus: Mediathekensuche - findet (fast) beliebige Fragmente eines Sendungstitels
Sortierung: nach Datum, neuer zu älter, dann nach Name (Sendung+Sender), A bis Z

+Ratgeber:Begriff +n-tvBegriff +RatgeberBegriff +BetrugBegriff +beiBegriff +SpesenabrechnungBegriff +hatBegriff +gravierendeBegriff +FolgenBegriff

Suche dauerte: 2.07ms
Letztes Index-Update: vor 2 Minuten

Ein Mediathek-Video gefunden.

Filter
Dauer:       -   
Eigenschaften:

Sortieren nach:



Beschreibung:
Wer für seinen Arbeitgeber auf Reisen geht, hat Anspruch auf Kostenerstattung. Das heißt: Die Fahrt mit dem Zug oder Auto sowie der Flug werden vom Chef erstattet. Und auch an den Mahlzeiten oder Restaurantbesuchen beteiligt sich der Arbeitgeber. Soweit

Sag uns, was du magst, oder nicht magst:

(Optional) Hinterlasse deine E-Mail um uns die Möglichkeit zu geben, dir auf dein Feedback zu antworten. Die Adresse behandeln wir vertraulich und gem. unserer Datenschutzbestimmungen.