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+RechtBegriff +konkretBegriff +konkret:Begriff +Werkver:raegeBegriff +verstehenBegriff

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Der Werkvertrag ist im §1166 ABGB geregelt - damals hieß es sinngemäß: "... Wenn ein Stoff vom Werkbesteller zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich um einen Werkvertrag". Durch Lehre und Rechtssprechung wurde die Regelung präzisiert und bedeutet je
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