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+SWRBegriff +AktuellBegriff +Rheinland-PfalzBegriff +GerichtBegriff +erlaubtBegriff +Rinder-ToetungBegriff +durchBegriff +GewehrschussBegriff
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Der Rhein-Lahn-Kreis muss zwei Rinderzüchtern aus Flacht erlauben, ihre Tiere für die Schlachtung auf der Weide mit einem Gewehr zu erschießen - anstelle eines Bolzenschusses.
Der Rhein-Lahn-Kreis muss zwei Rinderzüchtern aus Flacht erlauben, ihre Tiere für die Schlachtung auf der Weide mit einem Gewehr zu erschießen - anstelle eines Bolzenschusses.
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Der Rhein-Lahn-Kreis muss zwei Rinderzüchtern aus Flacht erlauben, ihre Tiere für die Schlachtung auf der Weide mit einem Gewehr zu erschießen - anstelle eines Bolzenschusses.
Der Rhein-Lahn-Kreis muss zwei Rinderzüchtern aus Flacht erlauben, ihre Tiere für die Schlachtung auf der Weide mit einem Gewehr zu erschießen - anstelle eines Bolzenschusses.