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+VerwaltungsgerichtBegriff +Koeln:Begriff +VerfassungsschutzBegriff +darfBegriff +JungeBegriff +AlternativeBegriff +alsBegriff +extremistischBegriff +einstufenBegriff

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Die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung einstuft werden. So lautet ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln. Was das bedeutet, erklärt Reporterin Isabell Fi

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