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Für kinderreiche Familien zahlt der Staat 1965 vom zweiten Kind an Kindergeld. Doch das Kindergeld reicht nicht für die Unterhaltskosten. Das neu eingeführte Wohngeld soll den Familien ein Mindestmaß an Wohnraum sichern.
Für kinderreiche Familien zahlt der Staat 1965 vom zweiten Kind an Kindergeld. Doch das Kindergeld reicht nicht für die Unterhaltskosten. Das neu eingeführte Wohngeld soll den Familien ein Mindestmaß an Wohnraum sichern.
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Für kinderreiche Familien zahlt der Staat 1965 vom zweiten Kind an Kindergeld. Doch das Kindergeld reicht nicht für die Unterhaltskosten. Das neu eingeführte Wohngeld soll den Familien ein Mindestmaß an Wohnraum sichern.
Für kinderreiche Familien zahlt der Staat 1965 vom zweiten Kind an Kindergeld. Doch das Kindergeld reicht nicht für die Unterhaltskosten. Das neu eingeführte Wohngeld soll den Familien ein Mindestmaß an Wohnraum sichern.
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