Beschreibung:
Der Verwaltungsgerichtshof hat vorläufig wieder Tempo 30 an der Landshuter Allee angeordnet. Erst, wenn endgültig juristisch geklärt sei, dass die Prognose zur Einhaltung der Stickoxidwerte belastbar ist, könne die Stadtverwaltung Tempo 50 erlauben.