Beschreibung:
Das Landgericht Regensburg gewährt einem 43-Jährigen, der in den 90er-Jahren an der Vorschule der Domspatzen missbraucht worden war, kein Schmerzensgeld. Da das Bistum auf die Verjährungsfrist pocht, seien Ansprüche seit 2023 nicht mehr einklagbar.