Beschreibung:
Prof. Gregor Thüsing erklärt, dass Unternehmen Gehälter nicht ohne Zustimmung offenlegen dürfen. Die EU-Richtlinie sieht vor, nur Medianwerte vergleichbarer Tätigkeiten zu veröffentlichen. „Die Einwilligung muss freiwillig sein“, sagt der Arbeitsmarktexp