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Der Solidaritäts-Zuschlag bleibt, aber das Bundes-Verfassungs-Gericht setzt Grenzen. Hätte Karlsruhe den Soli für verfassungswidrig erklärt, wären die Finanzierungs-Pläne der Koalitionäre in Spe ordentlich durcheinandergeraten. Im Extrem-Fall hätten bis z
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