Beschreibung:
Anfang 2025 hat das Landgericht Saarbrücken im "Glasfaser-Mordprozess" viermal die Höchststrafe lebenslänglich wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes verhängt. Die Angeklagten haben daraufhin Revision eingelegt, welche der Bundesgerichtshof zurückwies.