Beschreibung:
Im Yeboah-Prozess vor dem Koblenzer Landgericht hat die Verteidigung eine Haftstrafe von 4,5 Jahren für ihren Mandanten beantragt. Zur Begründung hieß es, der Angeklagte Peter S. sei bei dem Anschlag eher ein Mitläufer gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat