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Allein in Berlin wurden schon etwa 600 Wahlplakate beschädigt oder abgehängt. Das Beschmieren oder Entfernen von Wahlplakaten gilt als Sachbeschädigung beziehungsweise Diebstahl - und ist somit strafbar.
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Allein in Berlin wurden schon etwa 600 Wahlplakate beschädigt oder abgehängt. Das Beschmieren oder Entfernen von Wahlplakaten gilt als Sachbeschädigung beziehungsweise Diebstahl - und ist somit strafbar.
Allein in Berlin wurden schon etwa 600 Wahlplakate beschädigt oder abgehängt. Das Beschmieren oder Entfernen von Wahlplakaten gilt als Sachbeschädigung beziehungsweise Diebstahl - und ist somit strafbar.