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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine lange Mietdauer oder ein hohes Alter allein nicht ausreicht, um sich gegen Kündigung wegen Eigenbedarfs zu wehren. Künftig muss eine strenge Einzelfallprüfung erfolgen.
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine lange Mietdauer oder ein hohes Alter allein nicht ausreicht, um sich gegen Kündigung wegen Eigenbedarfs zu wehren. Künftig muss eine strenge Einzelfallprüfung erfolgen.

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