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Eine muslimische Lehrerin hatte auf Entschädigung geklagt, weil sie 2013 nicht eingestellt wurde. Grund war ihr Kopftuch. Jetzt urteilten die Richter: Das sei damals geltendes Recht gewesen.
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Eine muslimische Lehrerin hatte auf Entschädigung geklagt, weil sie 2013 nicht eingestellt wurde. Grund war ihr Kopftuch. Jetzt urteilten die Richter: Das sei damals geltendes Recht gewesen.