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Die Zerstörung der traditionellen Rechtsordnung gehört vermutlich zu den weniger bekannten und dennoch wesentlichen Zielen des NS-Staates. Es galt, durch die Unterwerfung des Justizapparates die Vorherrschaft der "Volksgemeinschaft" über den Einzelnen zu
Die Zerstörung der traditionellen Rechtsordnung gehört vermutlich zu den weniger bekannten und dennoch wesentlichen Zielen des NS-Staates. Es galt, durch die Unterwerfung des Justizapparates die Vorherrschaft der "Volksgemeinschaft" über den Einzelnen zu
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Die Zerstörung der traditionellen Rechtsordnung gehört vermutlich zu den weniger bekannten und dennoch wesentlichen Zielen des NS-Staates. Es galt, durch die Unterwerfung des Justizapparates die Vorherrschaft der "Volksgemeinschaft" über den Einzelnen zu
Die Zerstörung der traditionellen Rechtsordnung gehört vermutlich zu den weniger bekannten und dennoch wesentlichen Zielen des NS-Staates. Es galt, durch die Unterwerfung des Justizapparates die Vorherrschaft der "Volksgemeinschaft" über den Einzelnen zu
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Die Zerstörung der traditionellen Rechtsordnung gehört vermutlich zu den weniger bekannten und dennoch wesentlichen Zielen des NS-Staates. Es galt, durch die Unterwerfung des Justizapparates die Vorherrschaft der "Volksgemeinschaft" über den Einzelnen zu
Die Zerstörung der traditionellen Rechtsordnung gehört vermutlich zu den weniger bekannten und dennoch wesentlichen Zielen des NS-Staates. Es galt, durch die Unterwerfung des Justizapparates die Vorherrschaft der "Volksgemeinschaft" über den Einzelnen zu