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Der Rundfunkbeitrag für private Haushalte ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Beitrag von 17,50 Euro muss auch von jenen gezahlt werden, die keinen Fernseher oder Radio besitzen.
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Der Rundfunkbeitrag für private Haushalte ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Beitrag von 17,50 Euro muss auch von jenen gezahlt werden, die keinen Fernseher oder Radio besitzen.