Beschreibung:
Das Bundesverfassungsgericht ist den Argumenten von ARD, ZDF und Deutschlandradio gefolgt: Rückwirkend zum 20. Juli 2021 tritt der Medienänderungsstaatsvertrag mit der Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro in Kraft. Das BVerfG betont in seiner Be