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Das Bundesverfassungsgericht ist den Argumenten von ARD, ZDF und Deutschlandradio gefolgt: Rückwirkend zum 20. Juli 2021 tritt der Medienänderungsstaatsvertrag mit der Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro in Kraft. Das BVerfG betont in seiner Be
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Das Bundesverfassungsgericht ist den Argumenten von ARD, ZDF und Deutschlandradio gefolgt: Rückwirkend zum 20. Juli 2021 tritt der Medienänderungsstaatsvertrag mit der Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro in Kraft. Das BVerfG betont in seiner Be
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