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Das Bundesverfassungsgericht ist den Argumenten von ARD, ZDF und Deutschlandradio gefolgt: Rückwirkend zum 20. Juli 2021 tritt der Medienänderungsstaatsvertrag mit der Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro in Kraft. Das BVerfG betont in seiner Be
Das Bundesverfassungsgericht ist den Argumenten von ARD, ZDF und Deutschlandradio gefolgt: Rückwirkend zum 20. Juli 2021 tritt der Medienänderungsstaatsvertrag mit der Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro in Kraft. Das BVerfG betont in seiner Be
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Das Bundesverfassungsgericht ist den Argumenten von ARD, ZDF und Deutschlandradio gefolgt: Rückwirkend zum 20. Juli 2021 tritt der Medienänderungsstaatsvertrag mit der Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro in Kraft. Das BVerfG betont in seiner Be
Das Bundesverfassungsgericht ist den Argumenten von ARD, ZDF und Deutschlandradio gefolgt: Rückwirkend zum 20. Juli 2021 tritt der Medienänderungsstaatsvertrag mit der Anpassung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro in Kraft. Das BVerfG betont in seiner Be