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Ab dem Jahr 2015 gilt damit eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. 3,7 Millionen Arbeitnehmer verdienten bisher weniger und profitieren daher ab dem 1. Januar von der neuen Regelung.
Ab dem Jahr 2015 gilt damit eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. 3,7 Millionen Arbeitnehmer verdienten bisher weniger und profitieren daher ab dem 1. Januar von der neuen Regelung.
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Ab dem Jahr 2015 gilt damit eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. 3,7 Millionen Arbeitnehmer verdienten bisher weniger und profitieren daher ab dem 1. Januar von der neuen Regelung.
Ab dem Jahr 2015 gilt damit eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 8,50 Euro. 3,7 Millionen Arbeitnehmer verdienten bisher weniger und profitieren daher ab dem 1. Januar von der neuen Regelung.