Ein Mediathek-Video gefunden.

erklären Filter
Dauer:       -   
Eigenschaften:

Sortieren nach:



Beschreibung:
Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die Sachsen-AfD als gesichert rechtsextrem einstufen. Das hat das sächsische Oberverwaltungsgericht entschieden. Damit scheiterte die AfD mit einer Beschwerde gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden.

Sag uns, was du magst, oder nicht magst:

(Optional) Hinterlasse deine E-Mail um uns die Möglichkeit zu geben, dir auf dein Feedback zu antworten. Die Adresse behandeln wir vertraulich und gem. unserer Datenschutzbestimmungen.