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Flüchtlinge unter 18 Jahren dürfen nicht abgeschoben werden. Doch die Behörden tun sich schwer, das wahre Alter der Asylsuchenden festzustellen. Deswegen geben viele ein falsches Geburtsdatum an.
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Flüchtlinge unter 18 Jahren dürfen nicht abgeschoben werden. Doch die Behörden tun sich schwer, das wahre Alter der Asylsuchenden festzustellen. Deswegen geben viele ein falsches Geburtsdatum an.