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Herber Schlag für Betroffene und Hinterbliebene: Die Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten im Juli 2010 bleibt womöglich ohne strafrechtliche Folgen. Das Landgericht Duisburg lehnt die Eröffnung eines Prozesses ab. Das Gutachten, auf das sich die Anklage s

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