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Eingriffe in die Grundrechte sind generell möglich, müssen aber verhältnismäßig sein. Darauf weist ARD-Rechtsexperte Christoph Kehlbach hin. Aus diesem Grunde haben Richter das umstrittene Beherbergungsverbot am Donnerstag gekippt.
Eingriffe in die Grundrechte sind generell möglich, müssen aber verhältnismäßig sein. Darauf weist ARD-Rechtsexperte Christoph Kehlbach hin. Aus diesem Grunde haben Richter das umstrittene Beherbergungsverbot am Donnerstag gekippt.
Beschreibung:
Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat das Beherbergungsverbot für das Bundesland außer Vollzug gesetzt. Es greife in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein und sei daher voraussichtlich verfassungswidrig, urteilte
Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat das Beherbergungsverbot für das Bundesland außer Vollzug gesetzt. Es greife in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit ein und sei daher voraussichtlich verfassungswidrig, urteilte