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Der im Februar in Hessen festgenommene terrorverdächtige Tunesier, darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt beschlossen. In Tunesien würde ihm die Todesstrafe drohen.
Der im Februar in Hessen festgenommene terrorverdächtige Tunesier, darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt beschlossen. In Tunesien würde ihm die Todesstrafe drohen.
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Der im Februar in Hessen festgenommene terrorverdächtige Tunesier, darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt beschlossen. In Tunesien würde ihm die Todesstrafe drohen.
Der im Februar in Hessen festgenommene terrorverdächtige Tunesier, darf nicht in sein Heimatland abgeschoben werden. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt beschlossen. In Tunesien würde ihm die Todesstrafe drohen.