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In der Pflegeversicherung steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 1. Januar von 0,6 auf 0,9 Prozent. Auch die Beitrags-Bemessungsgrenze soll monatlich um 300 Euro angehoben werden.
In der Pflegeversicherung steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 1. Januar von 0,6 auf 0,9 Prozent. Auch die Beitrags-Bemessungsgrenze soll monatlich um 300 Euro angehoben werden.
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In der Pflegeversicherung steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 1. Januar von 0,6 auf 0,9 Prozent. Auch die Beitragsbemessungsgrenze soll monatlich um 300 Euro angehoben werden.
In der Pflegeversicherung steigt der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 1. Januar von 0,6 auf 0,9 Prozent. Auch die Beitragsbemessungsgrenze soll monatlich um 300 Euro angehoben werden.