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Die Erhebung des Solidaritätszuschlags ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage von sechs ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten.
Die Erhebung des Solidaritätszuschlags ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage von sechs ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten.
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Das Bundesverfassungsgericht weist die Klage der FDP zum Solidaritätszuschlag ab. Die Erhebung des Solis sei auch nach 35 Jahren noch zulässig, so das Urteil.
Das Bundesverfassungsgericht weist die Klage der FDP zum Solidaritätszuschlag ab. Die Erhebung des Solis sei auch nach 35 Jahren noch zulässig, so das Urteil.