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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen in Ausnahmefällen auch im Pflegeumfeld der zu betreuenden Personen durchgeführt werden dürfen.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ärztliche Zwangsmaßnahmen in Ausnahmefällen auch im Pflegeumfeld der zu betreuenden Personen durchgeführt werden dürfen.
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Rechtlich betreute Menschen müssen künftig nicht mehr zwangsläufig im Krankenhaus behandelt werden, sondern können in ihrem Pflegeumfeld bleiben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Rechtlich betreute Menschen müssen künftig nicht mehr zwangsläufig im Krankenhaus behandelt werden, sondern können in ihrem Pflegeumfeld bleiben. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.