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Die Richter des Bundesverfassungsgericht haben entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen verfassungskonform. Lediglich kleine Anpassungen müssen vorgenommen werden.
Die Richter des Bundesverfassungsgericht haben entschieden: Der Rundfunkbeitrag ist im Großen und Ganzen verfassungskonform. Lediglich kleine Anpassungen müssen vorgenommen werden.
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft seit Mittwoch die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Stellvertretend werden vier Fälle beraten.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft seit Mittwoch die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags. Stellvertretend werden vier Fälle beraten.