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Die Versammlungsfreiheit wird im Grundgesetz-Artikel 8 garantiert. Muss das auch gelten, wenn Verfassungsfeinde sie für ihre Zwecke nutzen? Das fragt alpha-demokratie Prof. Dr. Walther Michl, Universität der Bundeswehr München.
Artikel 8 GG - Versammlungsfreiheit
Die Versammlungsfreiheit wird im Grundgesetz-Artikel 8 garantiert. Muss das auch gelten, wenn Verfassungsfeinde sie für ihre Zwecke nutzen? Das fragt alpha-demokratie Prof. Dr. Walther Michl, Universität der Bundeswehr München.
Artikel 8 GG - Versammlungsfreiheit
Zuletzt ausgestrahlt:
am 08.11.2023 um 23:20h
auf ARDALPHA
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